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SIB-BAUWERKE 1.9 [4.*] Hilfe

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Tunnel

 

Zu dieser Maske gelangen Sie über die Punkte BauwerkTeilbauwerk → Tunnel

Ändern, Speichern, Verwerfen
Wenn der Button ”Ändern” betätigt wird, können in den einzelnen Feldern Eingaben erfolgen. Nach Beendigung der Änderung kann mit Betätigung des Buttons ”Speichern” die Änderung übernommen oder mit Betätigung des Buttons ”Verwerfen” der Ausgangszustand wieder hergestellt werden.

F 10
Durch betätigen dieser Taste können Sie aus jeder beliebigen Maske in die Hauptmaske ”Bauwerk” zurückspringen

Baustoffe
Die Angabe der Baustoffe für den Überbau und Unterbau erfolgt über den Button ”Baustoffe”.

Tunnel sind dem Straßenverkehr dienende Bauwerke, die unterhalb der Erd- oder Wasseroberfläche liegen und in geschlossener Bauweise hergestellt werden oder bei offener Bauweise >= 80 m sind. Zu den Tunneln gehören auch die für Bau und Betrieb erforderlichen Nebenanlagen, soweit sie baulich integrierte Bestandteile des Tunnelbauwerkes sind.

Weiterhin gelten folgende Bauwerke ab einer Länge von 80 m als Straßentunnel:
- Teilabgedeckte unter- und oberirdische Verkehrsbauwerke
(z.B. mit längsgeschlitzten Decken, Rasterdecken),
- oberirdische Einhausungen von Straßen (z.B. Lärmschutzeinhausungen),
- Kreuzungsbauwerke mit anderen Verkehrswegen,
- Galeriebauwerke.
Tunnelartige Bauwerk mit einer geschlossenen Länge < 80 m werden unter der Bauwerksart Brücke erfasst.
Kreuzungsbauwerke mit einer Länge (entspricht bei Brücken der Breite zwischen den Geländern) < 80 m werden unter der Bauwerksart Brücke erfasst.
Trogbauwerke sind Stützbauwerke (auch Rampenbauwerke) und/oder Grundwasserwannen, die aus Stützwänden mit einer geschlossenen Sohle bestehen.

 

 

 

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