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Zu
dieser Maske gelangen Sie über die Punkte Bauwerk
→ Teilbauwerk → Tunnel
Ändern, Speichern, Verwerfen
Wenn der Button ”Ändern” betätigt wird, können in den einzelnen
Feldern Eingaben erfolgen. Nach Beendigung der Änderung kann
mit Betätigung des Buttons ”Speichern” die Änderung übernommen
oder mit Betätigung des Buttons ”Verwerfen” der Ausgangszustand
wieder hergestellt werden.
F
10
Durch betätigen dieser Taste können Sie aus jeder beliebigen
Maske in die Hauptmaske ”Bauwerk” zurückspringen
Baustoffe
Die Angabe der Baustoffe für den Überbau und Unterbau erfolgt
über den Button ”Baustoffe”. |
Tunnel sind dem
Straßenverkehr dienende
Bauwerke, die unterhalb der Erd- oder Wasseroberfläche liegen
und in geschlossener Bauweise hergestellt werden oder bei
offener Bauweise >= 80 m sind. Zu den Tunneln gehören auch
die für Bau und Betrieb erforderlichen Nebenanlagen, soweit
sie baulich integrierte Bestandteile des Tunnelbauwerkes sind.
Weiterhin gelten folgende
Bauwerke ab einer Länge von 80 m als Straßentunnel:
- Teilabgedeckte unter- und oberirdische Verkehrsbauwerke
(z.B. mit längsgeschlitzten Decken, Rasterdecken),
- oberirdische Einhausungen von Straßen (z.B. Lärmschutzeinhausungen),
- Kreuzungsbauwerke mit anderen Verkehrswegen,
- Galeriebauwerke.
Tunnelartige Bauwerk mit einer geschlossenen Länge < 80
m werden unter der Bauwerksart Brücke erfasst.
Kreuzungsbauwerke mit einer Länge (entspricht bei Brücken der
Breite zwischen den Geländern) < 80 m werden unter der
Bauwerksart Brücke erfasst.
Trogbauwerke sind Stützbauwerke (auch Rampenbauwerke) und/oder
Grundwasserwannen, die aus Stützwänden mit einer geschlossenen
Sohle bestehen. |
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