ASB

SIB-BAUWERKE 1.9 [4.*] Hilfe

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Lärmschutz

 

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Lärmschutzbauwerke sind Wände, Steilwälle (mit der Funktion von Lärmschirmen) sowie schallabsorbierende Lärmschutzbekleidungen. Erfasst werden in der Regel nur Konstruktionen, die eine sichtbare Höhe von mindestens 2,00 m erreichen.

Schutzbauwerke im Sinne der ASB sind Rückhaltesysteme ab einer Höhe von 1,50m, Windschutzbauwerke und Blendschutzbauwerke ab einer Höhe von 2,00m

F 10
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