ASB

SIB-BAUWERKE 1.9 [4.*] Hilfe

Zurück

 

Bauteilgruppenliste

 

Zu dieser Maske gelangen Sie über die Punkte BauwerkTeilbauwerk →F4 bzw ändern "Datenerfassung abschließen"

In der dargestellten Maske, werden die zum Bauwerk erfassten Bauteilgruppen dargestellt.

Die Bauteilgruppenliste ist eine kombinierte Plausibilitäts- und Erfassungsmaske. Sie steht im direkten Zusammenhang mit dem Feld Datenerfassung abgeschlossen der Tabelle Teilbauwerke.

Das Ergebnis der Plausibilitätsüberprüfung innerhalb dieser Maske wird direkt in das Feld "Datenerfassung abgeschlossen" übertragen. So wird der Wert „Ja“ übertragen, wenn alle Punkte positiv überprüft wurden. Es wird der Wert „Nein“ übertragen, wenn Fehler bzw. Konflikte festgestellt wurden.

In der Bauteilgruppenliste erfolgt für jede Bauteilgruppe eine Erfassung des Vorhandenseins dieser Bauteilgruppe. Die Erfassung dieser Information ist sinnvoll, um Datenfehler von nicht erfassten Bauteilgruppen der jeweiligen Teilbauwerke zu unterscheiden.

Die Plausibilitätsüberprüfung der Bauteilgruppenliste erfolgt in 3 Teilschritten.

In Schritt 1 wird das erfasste Vorhandensein jeder Bauteilgruppe mit den erfassten Datensätzen der jeweiligen Bauteilgruppe verglichen. Werden Differenzen festgestellt, so wird dies gemeldet und die Datenerfassung abgeschlossen auf „Nein“ gesetzt.

In Schritt 2 wird das Vorhandensein von Bauteilgruppen mit der Schadenssituation der Bauteilgruppen verglichen. Sind Bauteilgruppen als „nicht vorhanden“ gekennzeichnete und innerhalb des Bauwerkszustands aber mit Schäden dokumentiert, so wird dies gemeldet und die Datenerfassung abgeschlossen auf „Nein“ gesetzt.

In Schritt 3 wird die Datenbank gestützte „Große“ Plausibilitätsüberprüfung der Jahresstatistik aufgerufen und das Ergebnis dargestellt. Wurden Fehler gefunden, so wird Datenerfassung abgeschlossen auf „Nein“ gesetzt, solange nicht als einziger Fehler die fehlende Zustandsnote aufgelistet wird.

Wurde in allen 3 Schritten keine Fehler festgestellt, so wird die Datenerfassung abgeschlossen auf „Ja“ gesetzt.

 

 

 

 

 

   © 1996- 2023 Strassenbauverwaltung des Bundes und der Länder