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SIB-BAUWERKE 1.9 [4.*] Hilfe |
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Brücke |
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Zu dieser Maske gelangen Sie über die Punkte Bauwerk → Teilbauwerk → Brücke Das Feld "Bemerkungen zu Baugrund" gibt es nur unter der Bauwerksart Brücke F 10 Baustoffe |
Als
Brücken im Sinne der Straßeninformationsbank gelten alle Überführungen
eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein
Gewässer oder über tiefer liegendes Gelände wenn ihre lichte
Weite zwischen den Widerlagern 2,00 m oder mehr beträgt. Als
lichte Weite gilt der kleinste Abstand rechtwinklig zwischen
den Widerlagern oder Wandungen gemessen. Ein Bauwerk mit einer
lichten Weite unter 2,00 m wird als Durchlass festgelegt.
Durchlässe sind grundsätzlich bei den Straßendaten zu erfassen.
Eine Erfassung als "Sonstiges Bauwerk" bei den Bauwerksdaten
ist möglich. |
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