ASB

SIB-BAUWERKE 1.9 [4.*] Hilfe

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Brücke

 

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Das Feld "Bemerkungen zu Baugrund" gibt es nur unter der Bauwerksart Brücke

F 10
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Baustoffe
Die Angabe der Baustoffe für den Überbau und Unterbau erfolgt über den Button ”Baustoffe”.

Als Brücken im Sinne der Straßeninformationsbank gelten alle Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder über tiefer liegendes Gelände wenn ihre lichte Weite zwischen den Widerlagern 2,00 m oder mehr beträgt. Als lichte Weite gilt der kleinste Abstand rechtwinklig zwischen den Widerlagern oder Wandungen gemessen. Ein Bauwerk mit einer lichten Weite unter 2,00 m wird als Durchlass festgelegt. Durchlässe sind grundsätzlich bei den Straßendaten zu erfassen. Eine Erfassung als "Sonstiges Bauwerk" bei den Bauwerksdaten ist möglich.
Kreuzungsbauwerke mit einer Länge (entspricht bei Brücken der Breite zwischen den Geländern) von weniger als 80 m werden unter der Bauwerksart Brücke erfasst (>= 80 m siehe B.6. Tunnel).
Die Teilbauwerksachse bei Brücken im Sinne der ASB-Bauwerksdaten ist die theoretische Verbindungslinie der Widerlagermitten im Grundriss, die bei Mehrfeldbauwerken der Bestandsachse (Definition siehe Anhang D.) folgend bzw. parallel dazu über die Mitten der Stützungen verläuft. Für parallel bzw. in der Bestandsachse unter der Fahrbahn verlaufende Teilbauwerke mit lichter Weite von mehr als 2,00 m und für Überbauungen ist die Bauwerksachse rechtwinklig zur Bestandsachse definiert.

 

 

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