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ASB-Daten der Jahresstatistik
Mit Hilfe der Standardauswertungen von SIB-Bauwerke können die Statistiken der Brücken und anderer Ingenieurbauten gemäß dem ARS 30/1999 automatisiert erstellt werden.
Die 9 durchzuführenden Statistiken sind in SIB-Bauwerke folgendermaßen umgesetzt:
Die im ARS aufgeführten Statistiken 1) bis 6) werden in der Standardauswertung „Bauwerksstatistik“ zusammengefasst und in den Punkten 3.1 bis 3.6 dieses Dokuments dargestellt.
Die Altersstruktur (Statistik 7 des ARS) wird in Kapitel 4 dieses Schreibens erläutert und ist in SIB-Bauwerke als eigene Standardauswertung umgesetzt.
Die Tragfähigkeitsstatistik (Statistik 8 des ARS) wird in Kapitel 6 dieses Schreibens beschrieben und ist eine eigene Standardauswertung in SIB-Bauwerke.
Die Statistik der Zustandsnoten (Statistik 9 des ARS) wird in Kapitel 5 dieses Schreibens erläutert und ist ebenfalls als eigene Standardauswertung in SIB-Bauwerke verwirklicht.
Ergänzend wird die Statistik der Zustandsnoten auch für die Bauwerksarten Verkehrszeichenbrücken, Tunnel/Trogbauwerke, Lärmschutz-/Schutzbauwerke und Stützbauwerke durchgeführt. Darüber hinaus können anstelle der Zustandsnoten die Substanzkennzahlen aus Auswertekriterium gewählt werden.
Bei den genannten Auswertungen werden die Teilbauwerke aus der Datenbank von SIB-Bauwerke je nach Art der Auswertung in ihrer Anzahl, Fläche und Länge entsprechend ihrer Eigenschaften in den Punkten zugeordnete Straßenklasse, Lage der zugeordneten Straße, Baustoff sowie Bauwerksart, Alter, Tragfähigkeit und Zustand aufsummiert.
Das vorliegende Dokument erläutert die Kriterien und Bedingungen, die
bei der Berechnung der genannten Statistiken berücksichtigt werden. Die
datentechnische Beschreibung dieser Kriterien erfolgt in eingerahmter
Nennung der entsprechenden ASB-Schlüssel.
Es werden nur Teilbauwerke in den Standardauswertungen von SIB-Bauwerke berücksichtigt, die den Kriterien der „großen Plausibilitätsprüfung“ genügen. Fehlende Angaben werden in der Fehlerliste des Analyseprotokolls aufgelistet und führen zum Ausschluss des Teilbauwerkes aus der betreffenden Statistik.
Im Einzelnen gelten folgende Kriterien:
· Brücken und Verkehrszeichenbrücken zu denen kein Hauptbaustoff des Überbaus erfasst wurde
· Tunnel zu denen kein Hauptbaustoff des Tunnels erfasst wurde.
· Lärmschutzbauwerke und Stützbauwerke mit Segmenten ohne erfassten Segmenthauptbaustoff.
· Teilbauwerke zu denen kein Sachverhalt Straße mit „Zuordnung“ erfasst wurde.
· Teilbauwerke bei denen für den zugeordneten Sachverhalt eine nicht der ASB entsprechende Lage eingegeben wurde.
· Teilbauwerke, zu denen es keine Informationen in der Tabelle Bauwerkszustand vorhanden ist oder kein korrekter Wert für die Zustandsnote existiert.
· Teilbauwerke, für die in der Tabelle Bau- und Erhaltungsmaßnahmen weder eine Neubaumaßnahme noch ein Konvertierungseintrag erfasst wurde bzw. gespeichert ist.
· Teilbauwerke, bei denen kein Datensatz in „Statisches System/Tragfähigkeit“ als „maßgebende Tragfähigkeit“ markiert wurde
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesautobahn zugeordnet sind, werden in der Bauwerksstatistik für Brücken alle Brücken in ihrer Fläche, Länge und Anzahl in den Gruppen Baustoff, Länge und Lage der Bundesautobahn aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesstraße zugeordnet sind, werden in der Bauwerksstatistik für Brücken alle Brücken in ihrer Fläche, Länge und Anzahl in den Gruppen Baustoff, Länge und Lage der Bundesstraße aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die weder einer BAB noch einer B zugeordnet sind, werden in der Bauwerksstatistik für Brücken alle Brücken in ihrer Fläche, Länge und Anzahl in den Gruppen Baustoff, Länge und Lage der Straße aufsummiert.
Für Bauwerke, die nicht in der Baulast des Bundes sind, werden in der Bauwerksstatistik für Brücken alle Brücken in ihrer Fläche, Anzahl und Länge in den Gruppen Baustoff, Länge und Lage der Straße aufsummiert.
a) ARS 30/99, Anlage 1, Erläuterung Punkt 3
Zu erfassen sind sämtliche dem Verkehr übergebene Bauwerke entsprechend Tabelle 5.2 dem ASB-Teilsystem Bauwerke getrennt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes.
Abweichend zum ARS sind hierfür das Stadium „Bauwerk unter Verkehr“, „Bauwerk nicht unter Verkehr“ als auch „Neubau fertig gestellt, nicht unter Verkehr“ zu berücksichtigen.
Stadium >= 020081300000000 und Stadium < 020084000000000
„Andere Bauwerke“ nach DIN 1076 sind explizit auszuschließen
Anderes Bauwerk nach DIN 1076 ungleich 020201000000000
b) Die Bauwerksstatistik von Brücken wird für alle Teilbauwerke durchgeführt, für die eine „Zuordnung“ des Teilbauwerkes zu einem Sachverhalt einschließlich Angabe der „Lage“ erfolgt ist und die zu der ausgewählten Verwaltung gehören.
c) Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Brücke berücksichtigt.
Bauwerksart >= 020071000000000 UND Bauwerksart < 020072000000000
d) Es werden nur Brücken mit einer Länge >= 2,0m gewertet.
a) Die Ergebnisse werden unterteilt nach zugeordneter Straße bzw. Unterhaltszuordnung des Teilbauwerks. Es wird unterschieden nach Bundesautobahn, Bundesstraße und - ergänzend zum ARS 30/99 - nach weiteren Bundesbauwerken Ferner sind andere Baulastträger (Land, Kreis, Gemeinde, WSV) auswählbar.
b) Es erfolgt eine Unterteilung der Ergebnisse nach Lage der zugeordneten Straße/des zugeordneten Sachverhalt. Es wird unterteilt in Bauwerke in, über und zugeordnet der Unterhaltsstraße bzw. des zugeordneten Sachverhaltes.
c) Für jede Gruppe (Lage und Art der zugeordneten Straße/des zugeordneten Sachverhaltes) werden Länge, Fläche und Anzahl der Brücken (Teilbauwerke) in ihrer Summe ausgewiesen.
Weiterhin werden die Brücken in ihrer Anzahl folgenden Längengruppen zugeordnet:
[>= 2m - < 5m], [>= 5m - < 30m], [>= 30m - < 50m],
[>= 50m - <100m], [>= 100m - < 500m], [>= 500m]
d) Die Hauptbaustoffe der Brücken werden in folgende Baustoffklassen unterschieden:
Stahl/Leichtmetall,
Baustoff = 320012210000000 ODER
(Baustoff >= 320012100000000 UND Baustoff < 320012200000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012300000000 UND Baustoff < 320012400000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012400000000 UND Baustoff < 320012500000000 )
Stahlverbund,
( Baustoff >= 320016100000000 UND Baustoff < 320016200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016200000000 UND Baustoff < 320016300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016400000000 UND Baustoff < 320016500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016500000000 UND Baustoff < 320016600000000 )
Stein,
Baustoff >= 320014000000000 UND Baustoff < 320015000000000
Beton/Stahlbeton,
Baustoff = 320011000000000 ODER
( Baustoff >= 320011100000000 UND Baustoff < 320011200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011200000000 UND Baustoff < 320011300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011400000000 UND Baustoff < 320011500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011600000000 UND Baustoff < 320012000000000 )
Spannbeton,
( Baustoff >= 320011300000000 UND Baustoff < 320011400000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011500000000 UND Baustoff < 320011600000000 )
Holz und Sonstige
Baustoff >= 320013000000000 UND Baustoff < 320014000000000
Baustoff = Alle übrigen Baustoffe
e) Die „Summe der Bauwerke“ entspricht der Anzahl der Gesamtbauwerke, die in der teilbauwerksbezogenen Auswertung berücksichtigt wurden. Diese Angabe dient dem Vergleich mit alten Statistiken.
f) Ausdruck:
Bauwerksstatistik Brücken
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesautobahn zugeordnet sind, werden in der Bauwerksstatistik für Brücken alle Brücken in ihrer Fläche, Länge und Anzahl in den Gruppen Baustoff und Lage der Bundesautobahn aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesstraße zugeordnet sind, werden in der Bauwerksstatistik für Brücken alle Brücken in ihrer Fläche, Länge und Anzahl in den Gruppen Baustoff und Lage der Bundesstraße aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die weder einer BAB noch einer B zugeordnet sind, werden in der Bauwerksstatistik für Brücken alle Brücken in ihrer Fläche, Länge und Anzahl in den Gruppen Baustoff und Lage der Straße aufsummiert.
Für Bauwerke, die nicht in der Baulast des Bundes sind, werden in der Bauwerksstatistik für Neuerbaute Brücken alle Brücken in ihrer Fläche und Anzahl in den Gruppen, Baustoff und Lage der Straße aufsummiert.
Es werden nur Bauwerke berücksichtigt, die in ihrem Baujahr dem ein einzugebenden Suchwert entsprechen.
a) ARS 30/99, Anlage 1, Erläuterung Punkt 3
Zu erfassen sind sämtliche dem Verkehr übergebene Bauwerke entsprechend Tabelle 5.2 dem ASB-Teilsystem Bauwerke getrennt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes.
Abweichend zum ARS sind hierfür das Stadium „Bauwerk unter Verkehr“, „Bauwerk nicht unter Verkehr“ als auch „Neubau fertig gestellt, nicht unter Verkehr“ zu berücksichtigen.
Stadium >= 020081300000000 und Stadium < 020084000000000
„Andere Bauwerke“ nach DIN 1076 sind explizit auszuschließen
Anders Bauwerk nach DIN 1076 ungleich 020201000000000
b) Die Bauwerksstatistik von neuerbauten Brücken wird für alle Teilbauwerke durchgeführt, für die eine „Zuordnung“ des Teilbauwerkes zu einem Sachverhalt einschließlich Angabe der „Lage“ erfolgt ist und die zu der ausgewählten Verwaltung gehören.
c) Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Brücke berücksichtigt
Bauwerksart >= 020071000000000 UND Bauwerksart < 020072000000000
d) Es werden nur Brücken mit einer Länge >= 2,0m gewertet.
e) Die Ermittlung des Baujahres für die Statistik der neugebauten Brücken erfolgt analog der Altersstatistik. Es wird der neuste Wert für Neubau, Ersatzneubau oder Überbauerneuerung
aus der Tabelle Bau- und Erhaltungsmaßnahmen ermittelt.
Baumaßnahme = 440021000000000 ODER
Baumaßnahme = 440021100000000 ODER
Baumaßnahme = 440022100000000 ODER
Baumaßnahme = 440022300000000 ODER
Baumaßnahme = 440023100000000 ODER
Baumaßnahme = 440023200000000 ODER
Baumaßnahme = 440023210000000
Dieses ermittelte Baujahr wird mit dem eingegebenen Grenzjahr verglichen.
a) Die Ergebnisse werden unterteilt nach zugeordneter Straße bzw. Unterhaltszuordnung des Teilbauwerks. Es wird unterschieden nach Bundesautobahn, Bundesstraße. Ferner sind andere Baulastträger (Land, Kreis, Gemeinde, WSV) auswählbar.
b) Es erfolgt eine Unterteilung der Ergebnisse nach Lage der zugeordneten Straße/des zugeordneten Sachverhalt. Es wird unterteilt in Bauwerke in, über und zugeordnet der Unterhaltsstrasse bzw. des zugeordneten Sachverhaltes.
c) Für jede Gruppe (Lage und Art der zugeordneten Straße/des zugeordneten Sachverhaltes) werden Länge, Fläche und Anzahl der Brücken (Teilbauwerke) in ihrer Summe ausgewiesen.
d) Die Hauptbaustoffe werden in folgende Baustoffklassen unterschieden:
Stahl/Leichtmetall,
Baustoff = 320012210000000 ODER
(Baustoff >= 320012100000000 UND Baustoff < 320012200000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012300000000 UND Baustoff < 320012400000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012400000000 UND Baustoff < 320012500000000 )
Stahlverbund,
( Baustoff >= 320016100000000 UND Baustoff < 320016200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016200000000 UND Baustoff < 320016300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016400000000 UND Baustoff < 320016500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016500000000 UND Baustoff < 320016600000000 )
Stein,
Baustoff >= 320014000000000 UND Baustoff < 320015000000000
Beton/Stahlbeton,
Baustoff = 320011000000000 ODER
( Baustoff >= 320011100000000 UND Baustoff < 320011200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011200000000 UND Baustoff < 320011300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011400000000 UND Baustoff < 320011500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011600000000 UND Baustoff < 320012000000000 )
Spannbeton,
( Baustoff >= 320011300000000 UND Baustoff < 320011400000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011500000000 UND Baustoff < 320011600000000 )
Holz und Sonstige
Baustoff >= 320013000000000 UND Baustoff < 320014000000000
Baustoff = Alle übrigen Baustoffe
e) Die „Summe der Bauwerke“ entspricht der Anzahl der Gesamtbauwerke, die in der teilbauwerksbezogenen Auswertung berücksichtigt wurden. Diese Angabe dient dem Vergleich mit alten Statistiken.
f) Ausdruck
Bauwerksstatistik Neugebaute Brücken
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesautobahn zugeordnet sind, werden in der Bauwerksstatistik für Verkehrszeichenbrücken alle Verkehrszeichenbrücken in ihrer Anzahl in den Gruppen Baustoff und Bauwerksart aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesstraße zugeordnet sind, werden in der Bauwerksstatistik für Verkehrszeichenbrücken alle Verkehrszeichenbrücken in ihrer Anzahl in den Gruppen Baustoff und Bauwerksart aufsummiert.
Für Bauwerke, die nicht in der Baulast des Bundes sind, werden in der Bauwerksstatistik für Verkehrszeichenbrücken alle Verkehrszeichenbrücken in ihrer Anzahl in den Gruppen Baustoff und Bauwerksart aufsummiert.
a) ARS 30/99, Anlage 1, Erläuterung Punkt 3
Zu erfassen sind sämtliche dem Verkehr übergebene Bauwerke entsprechend Tabelle 5.2 dem ASB-Teilsystem Bauwerke getrennt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes.
Abweichend zum ARS sind hierfür das Stadium „Bauwerk unter Verkehr“, „Bauwerk nicht unter Verkehr“ als auch „Neubau fertiggestellt, nicht unter Verkehr“ zu berücksichtigen.
Stadium >= 020081300000000 und Stadium < 020084000000000
„Andere Bauwerke“ nach DIN 1076 sind explizit auszuschließen
Anders Bauwerk nach DIN 1076 ungleich 020201000000000
b) Die Bauwerksstatistik von Verkehrszeichenbrücken wird für alle Teilbauwerke durchgeführt, für die eine „Zuordnung“ des Teilbauwerkes zu einem Sachverhalt einschließlich Angabe der „Lage“ erfolgt ist und die zu der ausgewählten Verwaltung gehören.
c) Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Verkehrszeichenbrücke berücksichtigt
Bauwerksart >= 020072000000000 UND Bauwerksart < 020073000000000
a) Die Ergebnisse werden unterteilt nach zugeordneter Straße bzw. Unterhaltszuordnung des Teilbauwerks. Es wird unterschieden nach Bundesautobahn, Bundesstraße.Ferner sind andere Baulastträger (Land, Kreis, Gemeinde, WSV) auswählbar.
b) Es werden folgende Hauptbaustoffe unterschieden:
Stahl/Leichtmetall,
Baustoff = 320012210000000 ODER
(Baustoff >= 320012100000000 UND Baustoff < 320012200000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012300000000 UND Baustoff < 320012400000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012400000000 UND Baustoff < 320012500000000 )
Beton/Stahlbeton,
Baustoff = 320011000000000 ODER
( Baustoff >= 320011100000000 UND Baustoff < 320011200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011200000000 UND Baustoff < 320011300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011400000000 UND Baustoff < 320011500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011600000000 UND Baustoff < 320012000000000 )
Spannbeton,
( Baustoff >= 320011300000000 UND Baustoff < 320011400000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011500000000 UND Baustoff < 320011600000000 )
Sonstiger Baustoff
Baustoff = Alle übrigen Baustoffe
c) Die Verkehrszeichenbrücken werden anhand ihrer Bauwerksart unterschieden in: Stiel/Pfosten,
Bauwerksart = 020072100000000
Kragträger,
Bauwerksart >= 020072200000000 UND Bauwerksart < 020072300000000
Einfacher Rahmen,
(Bauwerksart >= 020072300000000 UND Bauwerksart < 020072400000000) ODER
(Bauwerksart >= 020072600000000 UND Bauwerksart < 020072700000000)
Doppelrahmen.
(Bauwerksart >= 020072400000000 UND Bauwerksart < 020072500000000) ODER
(Bauwerksart >= 020072700000000UND Bauwerksart < 020072800000000)
d) Die Verkehrszeichenbrücken werden in ihrer Anzahl den Gruppen Bauwerksart und Baustoff zugeordnet.
e) Die „Summe der Bauwerke“ entspricht der Anzahl der Gesamtbauwerke, die in der teilbauwerksbezogenen Auswertung berücksichtigt wurden. Diese Angabe dient dem Vergleich mit alten Statistiken.
f) Ausdruck
Bauwerksstatistik Verkehrszeichenbrücken
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesautobahn zugeordnet sind, werden in der Bauwerksstatistik für Tunnel alle Tunnel / Trogbauwerke in ihrer Länge und Anzahl in den Gruppen Baustoff und Bauwerksart aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesstraße zugeordnet sind, werden in der Bauwerksstatistik für Tunnel alle Tunnel / Trogbauwerke in ihrer Länge und Anzahl in den Gruppen Baustoff und Bauwerksart aufsummiert.
Für Bauwerke, die nicht in der Baulast des Bundes sind, werden in der Bauwerksstatistik für Tunnel alle Tunnel / Trogbauwerke in ihrer Länge und Anzahl in den Gruppen Baustoff und Bauwerksart aufsummiert.
a) ARS 30/99, Anlage 1, Erläuterung Punkt 3
Zu erfassen sind sämtliche dem Verkehr übergebene Bauwerke entsprechend Tabelle 5.2 dem ASB-Teilsystem Bauwerke getrennt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes.
Abweichend zum ARS sind hierfür das Stadium „Bauwerk unter Verkehr“, „Bauwerk nicht unter Verkehr“ als auch „Neubau fertiggestellt, nicht unter Verkehr“ zu berücksichtigen.
Stadium >= 020081300000000 und Stadium < 020084000000000
„Andere Bauwerke“ nach DIN 1076 sind explizit auszuschließen
Anders Bauwerk nach DIN 1076 ungleich 020201000000000
b) Die Bauwerksstatistik von Tunnel / Trogbauwerken wird für alle Teilbauwerke durchgeführt, für die eine „Zuordnung“ des Teilbauwerkes zu einem Sachverhalt einschließlich Angabe der „Lage“ erfolgt ist und die zu der ausgewählten Verwaltung gehören.
Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Tunnel berücksichtigt, wenn Sie einer unten liegenden, klassifizierten Straße zugeordnet sind.
Teilbauwerke der Bauwerksart Trog sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
c) Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Tunnel/Trogbauwerk berücksichtigt
Bauwerksart >= 020073000000000 UND Bauwerksart < 020074000000000
a) Die Ergebnisse werden unterteilt nach zugeordneter Straße bzw. Unterhaltszuordnung des Teilbauwerks. Es wird unterschieden nach Bundesautobahn, Bundesstraße . Ferner sind andere Baulastträger (Land, Kreis, Gemeinde, WSV) auswählbar.
b) Es werden folgende Tunnelhauptbaustoffe unterschieden:
Stahl/Leichtmetall,
Baustoff = 320012210000000 ODER
(Baustoff >= 320012100000000 UND Baustoff < 320012200000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012300000000 UND Baustoff < 320012400000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012400000000 UND Baustoff < 320012500000000 )
Beton/Stahlbeton
Baustoff = 320011000000000 ODER
( Baustoff >= 320011100000000 UND Baustoff < 320011200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011200000000 UND Baustoff < 320011300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011400000000 UND Baustoff < 320011500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011600000000 UND Baustoff < 320012000000000 )
Spannbeton,
( Baustoff >= 320011300000000 UND Baustoff < 320011400000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011500000000 UND Baustoff < 320011600000000 )
Sonstige
Baustoff >= 320013000000000 UND Baustoff < 320014000000000
Baustoff = Alle übrigen Baustoffe
c) Die Tunnel werden anhand ihrer Bauwerksart unterschieden in:
Tunnel in geschlossener Bauweise
Bauwerksart = 020073110000000
Tunnel in offener Bauweise >= 80m
Bauwerksart >= 020073120000000 UND Bauwerksart < 020073130000000
Teilabgedecktes Verkehrsbauwerk >= 80m
Bauwerksart >= 020073130000000 UND Bauwerksart < 020073140000000
Oberirdische Einhausung von Straßen >= 80m
Bauwerksart >= 020073140000000 UND Bauwerksart < 020073150000000
Kreuzungsbauwerk >= 80m
Bauwerksart >= 020073150000000 UND Bauwerksart < 020073160000000
Galeriebauwerk >= 80m
Bauwerksart >= 020073160000000 UND Bauwerksart < 020073170000000
Trog
Bauwerksart >= 020073200000000 UND Bauwerksart < 020073300000000
d) Die Tunnel werden in ihrer Anzahl und Länge den Gruppen Bauwerksart und Baustoff zugeordnet.
e) Die „Summe der Bauwerke“ entspricht der Anzahl der Gesamtbauwerke, die in der teilbauwerksbezogenen Auswertung berücksichtigt wurden. Diese Angabe dient dem Vergleich mit alten Statistiken.
f) Ausdruck
Bauwerksstatistik Tunnel
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesautobahn zugeordnet sind, werden in der Bauwerksstatistik für Lärmschutz-/Schutzbauwerke alle Lärmschutz-/Schutzbauwerke in ihrer Länge und Fläche in den Gruppen Baustoff und Bauwerksart aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesstraße zugeordnet sind, werden in der Bauwerksstatistik für Lärmschutz-/Schutzbauwerke alle Lärmschutz-/Schutzbauwerke in ihrer Länge und Fläche in den Gruppen Baustoff und Bauwerksart aufsummiert.
Für Bauwerke, die nicht in der Baulast des Bundes sind, werden in der Bauwerksstatistik für Lärmschutz-/Schutzbauwerke alle Lärmschutz-/Schutzbauwerke in ihrer Länge und Fläche in den Gruppen Baustoff und Bauwerksart aufsummiert.
a) ARS 30/99, Anlage 1, Erläuterung Punkt 3
Zu erfassen sind sämtliche dem Verkehr übergebene Bauwerke entsprechend Tabelle 5.2 dem ASB-Teilsystem Bauwerke getrennt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes.
Abweichend zum ARS sind hierfür das Stadium „Bauwerk unter Verkehr“, „Bauwerk nicht unter Verkehr“ als auch „Neubau fertiggestellt, nicht unter Verkehr“ zu berücksichtigen.
Stadium >= 020081300000000 und Stadium < 020084000000000
„Andere Bauwerke“ nach DIN 1076 sind explizit auszuschließen
Anders Bauwerk nach DIN 1076 ungleich 020201000000000
b) Die Bauwerksstatistik von Lärmschutz- / Schutzbauwerken wird für alle Teilbauwerke durchgeführt, für die eine „Zuordnung“ des Teilbauwerkes zu einem Sachverhalt einschließlich Angabe der „Lage“ erfolgt ist und die zu der ausgewählten Verwaltung gehören.
c) Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Lärmschutz- / Schutzbauwerk berücksichtigt
Bauwerksart >= 020074000000000 UND Bauwerksart < 020075000000000
a) Die Ergebnisse werden unterteilt nach zugeordneter Straße bzw. Unterhaltszuordnung des Teilbauwerks. Es wird unterschieden nach Bundesautobahn, Bundesstraße. Ferner sind andere Baulastträger (Land, Kreis, Gemeinde, WSV) auswählbar.
b) Es werden für die einzelnen Segmente der Lärmschutz- / Schutzbauwerke folgende Hauptbaustoffe unterschieden:
Beton,
Baustoff = 320011000000000 ODER
( Baustoff >= 320011100000000 UND Baustoff < 320011200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011200000000 UND Baustoff < 320011300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011400000000 UND Baustoff < 320011500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011600000000 UND Baustoff < 320012000000000 )
Glas,
Baustoff = 320015100000000
Holz,
Baustoff >= 320013000000000 UND Baustoff < 320014000000000
Kunststoff,
Baustoff = 320015000000000 ODER
( Baustoff >= 320015400000000 UND Baustoff < 320015700000000 )
Transparenter Kunststoff,
( Baustoff >= 320015200000000 UND Baustoff < 320015300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320015300000000 UND Baustoff < 320015400000000 )
Leichtmetall,
Baustoff = 320012210000000
Stahl,
( Baustoff >= 320012100000000 UND Baustoff < 320012200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320012300000000 UND Baustoff < 320012400000000 ) ODER
( Baustoff >= 320012400000000 UND Baustoff < 320012500000000 )
Mauerwerk
Baustoff >= 320014000000000 UND Baustoff < 320015000000000
Sonstiger Baustoff.
Baustoff = Alle übrigen Baustoffe
c) Die Lärmschutz- / Schutzbauwerke werden anhand ihrer Bauwerksart unterschieden in:
Lärmschutzwand
Bauwerksart = 020074100000000
Lärmschutzsteilwall
Bauwerksart = 020074200000000
Schallabsorbierende Bekleidung
Bauwerksart = 020074300000000
Rückhaltesysteme
Bauwerksart = 020074400000000
Windschutz
Bauwerksart = 020074500000000
Blendschutz
Bauwerksart = 020074600000000
Sonstige Schutzbauwerke
Bauwerksart = 020074700000000 ODER
Bauwerksart = 020074800000000 ODER
Bauwerksart = 020074900000000
d) Die Lärmschutz- / Schutzbauwerke bzw. die Segmente der Lärmschutz- / Schutzbauwerke werden in ihrer Länge und Fläche den Gruppen Bauwerksart und Baustoff zugeordnet.
e) Die „Summe der Bauwerke“ entspricht der Anzahl der Gesamtbauwerke, die in der teilbauwerksbezogenen Auswertung berücksichtigt wurden. Diese Angabe dient dem Vergleich mit alten Statistiken.
f) Ausdruck
Bauwerksstatistik Lärmschutz- / Schutzbauwerk
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesautobahn zugeordnet sind, werden in der Bauwerksstatistik für Stützbauwerke alle Stützbauwerke in ihrer Länge und Fläche in den Gruppen Baustoff, Lage der Straße und Bauwerksart aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesstraße zugeordnet sind, werden in der Bauwerksstatistik für Stützbauwerke alle Stützbauwerke in ihrer Länge und Fläche in den Gruppen Baustoff, Lage der Straße und Bauwerksart aufsummiert.
Für Bauwerke, die nicht in der Baulast des Bundes sind, werden in der Bauwerksstatistik für Stützbauwerke alle Stützbauwerke in ihrer Länge und Fläche in den Gruppen Baustoff, Lage der Straße und Bauwerksart aufsummiert.
a) ARS 30/99, Anlage 1, Erläuterung Punkt 3
Zu erfassen sind sämtliche dem Verkehr übergebene Bauwerke entsprechend Tabelle 5.2 dem ASB-Teilsystem Bauwerke getrennt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes.
Abweichend zum ARS sind hierfür das Stadium „Bauwerk unter Verkehr“, „Bauwerk nicht unter Verkehr“ als auch „Neubau fertiggestellt, nicht unter Verkehr“ zu berücksichtigen.
Stadium >= 020081300000000 und Stadium < 020084000000000
„Andere Bauwerke“ nach DIN 1076 sind explizit auszuschließen
Anders Bauwerk nach DIN 1076 ungleich 020201000000000
b) Die Bauwerksstatistik von Stützbauwerken wird für alle Teilbauwerke durchgeführt, für die eine „Zuordnung“ des Teilbauwerkes zu einem Sachverhalt einschließlich Angabe der „Lage“ erfolgt ist und die zu der ausgewählten Verwaltung gehören.
c) Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Stützbauwerk berücksichtigt.
Bauwerksart >= 020075000000000 UND Bauwerksart < 020076000000000
a) Die Ergebnisse werden unterteilt nach zugeordneter Straße bzw. Unterhaltszuordnung des Teilbauwerks. Es wird unterschieden nach Bundesautobahn, Bundesstraße. Ferner sind andere Baulastträger (Land, Kreis, Gemeinde, WSV) auswählbar.
b) Es werden für die einzelnen Segmente der Stützbauwerke folgende Hauptbaustoffe unterschieden:
Stahl,
( Baustoff >= 320012100000000 UND Baustoff < 320012200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320012300000000 UND Baustoff < 320012400000000 ) ODER
( Baustoff >= 320012400000000 UND Baustoff < 320012500000000 )
Stein,
Baustoff >= 320014000000000 UND Baustoff < 320015000000000
Beton/Stahlbeton,
Baustoff = 320011000000000 ODER
( Baustoff >= 320011100000000 UND Baustoff < 320011200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011200000000 UND Baustoff < 320011300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011400000000 UND Baustoff < 320011500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011600000000 UND Baustoff < 320012000000000 )
Spannbeton,
( Baustoff >= 320011300000000 UND Baustoff < 320011400000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011500000000 UND Baustoff < 320011600000000 )
Sonstiger Baustoff
Baustoff = Alle übrigen Baustoffe
c) Die Stützbauwerke werden anhand ihrer Bauwerksart unterschieden in:
Massivwand
Bauwerksart >= 020075000000000 AND Bauwerksart < 020075112000000 ODER
Bauwerksart >= 020075116000000 AND Bauwerksart < 020075120000000
Spundwand
Bauwerksart = 020075112000000
Bohrpfahlwand
Bauwerksart = 020075113000000
Trägerbohlwand
Bauwerksart = 020075114000000
Schlitzwand
Bauwerksart = 020075115000000
Mit Erdreich gefüllte Formsteine
Bauwerksart >= 020075121000000 UND Bauwerksart < 020075122000000
Vernetztes Erdmaterial
Bauwerksart >= 020075122000000 UND Bauwerksart < 020075123000000 ODER
Bauwerksart = 020075125000000
Drahtgitterkörbe
Bauwerksart = 020075123000000
Zellenbauwerke
Bauwerksart = 020075124000000
Hang- und Felssicherung
Bauwerksart >= 020075200000000 AND Bauwerksart < 020075300000000
d) Die Stützbauwerke bzw. die Segmente der Stützbauwerke werden in ihrer Länge und Fläche den Gruppen Bauwerksart, Baustoff und Lage der Straße zugeordnet.
e) Die „Summe der Bauwerke“ entspricht der Anzahl der Gesamtbauwerke, die in der teilbauwerksbezogenen Auswertung berücksichtigt wurden. Diese Angabe dient dem Vergleich mit alten Statistiken.
f) Ausdruck
Bauwerksstatistik Stützbauwerke
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesautobahn zugeordnet sind, werden in der Altersstatistik alle Brücken in ihrer Fläche und Anzahl in den Gruppen Baustoff, Alter und Lage der Bundesautobahn aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesstraße zugeordnet sind, werden in der Altersstatistik alle Brücken in ihrer Fläche und Anzahl in den Gruppen Baustoff, Alter und Lage der Bundesstraße aufsummiert.
Für Bauwerke, die nicht in der Baulast des Bundes sind, werden in der Altersstatistik alle Brücken in ihrer Fläche, Länge und Anzahl in den Gruppen Baustoff, Alter und Lage der Straße aufsummiert.
a) ARS 30/99, Anlage 1, Erläuterung Punkt 3
Zu erfassen sind sämtliche dem Verkehr übergebene Bauwerke entsprechend Tabelle 5.2 dem ASB-Teilsystem Bauwerke getrennt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes.
Abweichend zum ARS sind hierfür das Stadium „Bauwerk unter Verkehr“, „Bauwerk nicht unter Verkehr“ als auch „Neubau fertiggestellt, nicht unter Verkehr“ zu berücksichtigen.
Stadium >= 020081300000000 und Stadium < 020084000000000
„Andere Bauwerke“ nach DIN 1076 sind explizit auszuschließen
Anders Bauwerk nach DIN 1076 ungleich 020201000000000
b) Die Altersstatistik von Teilbauwerken wird für alle Teilbauwerke durchgeführt, für die eine „Zuordnung“ des Teilbauwerkes zu einem Sachverhalt einschließlich Angabe der „Lage“ erfolgt ist und die zu der ausgewählten Verwaltung gehören.
c) Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Brücke berücksichtigt.
Bauwerksart >= 020071000000000 UND Bauwerksart < 020072000000000
d) Es werden nur Brücken mit einer Länge >= 2,0m gewertet.
e) Die Ermittlung des Baujahres für die Altersstatistik erfolgt durch die Ermittlung des neusten Wertes für Neubau, Ersatzneubau oder Überbauerneuerung aus der Tabelle Bau- und Erhaltungsmaßnahmen.
Baumaßnahme = 440021000000000 ODER
Baumaßnahme = 440021100000000 ODER
Baumaßnahme = 440022100000000 ODER
Baumaßnahme = 440022300000000 ODER
Baumaßnahme = 440023100000000 ODER
Baumaßnahme = 440023200000000 ODER
Baumaßnahme = 440023210000000
a) Die Ergebnisse werden unterteilt nach zugeordneter Straße bzw. Unterhaltszuordnung des Teilbauwerks. Es wird unterschieden nach Bundesautobahn, Bundesstraße. Ferner sind andere Baulastträger (Land, Kreis, Gemeinde, WSV) auswählbar.
b) Es erfolgt eine Unterteilung der Ergebnisse nach Lage der zugeordneten Straße/des zugeordneten Sachverhalt. Es wird unterteilt in Bauwerke in, über und zugeordnet der Unterhaltsstrasse bzw. des zugeordneten Sachverhaltes.
c) Für jede Gruppe (Lage und Art der zugeordneten Straße) werden Fläche und Anzahl der Brücken in ihrer Summe ausgewiesen.
Weiterhin werden die Brücken in folgende Altersklassen unterteilt:
[< 1900];
[>= 1900 - < 1910], [>= 1910 - < 1920], [>= 1920 - < 1930],
[>= 1930 - < 1940], [>= 1940 - < 1950], [>= 1950 - < 1955], [>= 1955 - < 1960],
[>= 1960 - < 1965], [>= 1965 - < 1970], [>= 1970 - < 1975], [>= 1975 - < 1980],
[>= 1980 - < 1985], [>= 1985 - < 1990], [>= 1990 - < 1995], [>= 1995 - < 2000],
[>= 2000 - < 2005], [>= 2005 - < 2010], [>= 2010 - < 2015], [>= 2015 - < 2020]
d) Es werden für die Hauptbaustoffe des Überbaus folgende Baustoffgruppen unterschieden:
Stahl/Leichtmetall,
Baustoff = 320012210000000 ODER
(Baustoff >= 320012100000000 UND Baustoff < 320012200000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012300000000 UND Baustoff < 320012400000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012400000000 UND Baustoff < 320012500000000 )
Stahlverbund,
( Baustoff >= 320016100000000 UND Baustoff < 320016200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016200000000 UND Baustoff < 320016300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016400000000 UND Baustoff < 320016500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016500000000 UND Baustoff < 320016600000000 )
Stein,
Baustoff >= 320014000000000 UND Baustoff < 320015000000000
Beton/Stahlbeton,
Baustoff = 320011000000000 ODER
( Baustoff >= 320011100000000 UND Baustoff < 320011200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011200000000 UND Baustoff < 320011300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011400000000 UND Baustoff < 320011500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011600000000 UND Baustoff < 320012000000000 )
Spannbeton,
( Baustoff >= 320011300000000 UND Baustoff < 320011400000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011500000000 UND Baustoff < 320011600000000 )
Holz und Sonstige
Baustoff >= 320013000000000 UND Baustoff < 320014000000000
Baustoff = Alle übrigen Baustoffe
e) Die „Summe der Bauwerke“ entspricht der Anzahl der Gesamtbauwerke, die in der teilbauwerksbezogenen Auswertung berücksichtigt wurden. Diese Angabe dient dem Vergleich mit alten Statistiken.
f) Ausdruck
Statistik der Altersstruktur für Alle Baustoffe
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesautobahn zugeordnet sind, werden in der Zustandsstatistik alle Brücken in ihrer Fläche, Länge und Anzahl in den Gruppen Baustoff, Zustandsnote und Lage der Bundesautobahn aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesstraße zugeordnet sind, werden in der Zustandsstatistik alle Brücken in ihrer Fläche, Länge und Anzahl in den Gruppen Baustoff, Zustandsnote und Lage der Bundesstraße aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die weder einer BAB noch einer B zugeordnet sind, werden in der Zustandsstatistik alle Brücken in ihrer Fläche, Länge und Anzahl in den Gruppen Baustoff und Zustandsnote und Lage der Straße aufsummiert.
Für Bauwerke, die nicht in der Baulast des Bundes sind, werden in der Zustandsstatistik alle Brücken in ihrer Fläche, Länge und Anzahl in den Gruppen Baustoff, Zustandsnote und Lage der Straße aufsummiert.
a) ARS 30/99, Anlage 1, Erläuterung Punkt 3
Zu erfassen sind sämtliche dem Verkehr übergebene Bauwerke entsprechend Tabelle 5.2 dem ASB-Teilsystem Bauwerke getrennt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes.
Abweichend zum ARS sind hierfür das Stadium „Bauwerk unter Verkehr“, „Bauwerk nicht unter Verkehr“ als auch „Neubau fertiggestellt, nicht unter Verkehr“ zu berücksichtigen.
Stadium >= 020081300000000 und Stadium < 020084000000000
„Andere Bauwerke“ nach DIN 1076 sind explizit auszuschließen
Anders Bauwerk nach DIN 1076 ungleich 020201000000000
b) Die Statistik der Zustandsnotenwird für alle Teilbauwerke durchgeführt, für die eine „Zuordnung“ des Teilbauwerkes zu einem Sachverhalt einschließlich Angabe der „Lage“ erfolgt ist und die zu der ausgewählten Verwaltung gehören.
c) Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Brücke berücksichtigt.
Bauwerksart >= 020071000000000 UND Bauwerksart < 020072000000000
d) Es werden nur Brücken mit einer Länge >= 2,0m gewertet.
e) Die Zustandsnoten werden aus der Tabelle Bauwerkszustand (akt_pruf) ermittelt.
f) Ergänzend zum ARS 30/99 ist zusätzlich die Auswahl der Statistik der Substanzkennzahlen neben der Zustandsnoten möglich.
a) Die Ergebnisse werden unterteilt nach zugeordneter Straße bzw. Unterhaltszuordnung des Teilbauwerks. Es wird unterschieden nach Bundesautobahn, Bundesstraße und , ergänzend zum ARS 30/99, weiteren Bundesbauwerken. sowie nach Baulast Land, Kreis und Gemeinde.
b) Es erfolgt eine Unterteilung der Ergebnisse nach Lage der zugeordneten Straße/des zugeordneten Sachverhalt. Es wird unterteilt in Bauwerke in, über und zugeordnet der Unterhaltsstrasse bzw. des zugeordneten Sachverhaltes.
c) Für jede Gruppe (Lage und Art der zugeordneten Straße bzw. Lage und Baulast) werden Fläche, Länge und Anzahl der Brücken in ihrer Summe ausgewiesen.
Weiterhin werden die Brücken in folgende Zustandsklassen unterteilt:
· Sehr gut (>= 1.0 - <= 1.4);
· Gut (>= 1.5 - <= 1.9);
· Befriedigend (>= 2.0 - <= 2.4);
· Ausreichend (>= 2.5 - <= 2.9);
· Nicht ausreichend (>= 3.0 - <= 3.4);
· Ungenügend (>= 3.5 - <= 4.0)
d) Es werden für die Hauptbaustoffe des Überbaus folgende Baustoffgruppen unterschieden:
Stahl/Leichtmetall,
Baustoff = 320012210000000 ODER
(Baustoff >= 320012100000000 UND Baustoff < 320012200000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012300000000 UND Baustoff < 320012400000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012400000000 UND Baustoff < 320012500000000 )
Stahlverbund,
( Baustoff >= 320016100000000 UND Baustoff < 320016200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016200000000 UND Baustoff < 320016300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016400000000 UND Baustoff < 320016500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016500000000 UND Baustoff < 320016600000000 )
Stein,
Baustoff >= 320014000000000 UND Baustoff < 320015000000000
Beton/Stahlbeton,
Baustoff = 320011000000000 ODER
( Baustoff >= 320011100000000 UND Baustoff < 320011200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011200000000 UND Baustoff < 320011300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011400000000 UND Baustoff < 320011500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011600000000 UND Baustoff < 320012000000000 )
Spannbeton,
( Baustoff >= 320011300000000 UND Baustoff < 320011400000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011500000000 UND Baustoff < 320011600000000 )
Holz und Sonstige
Baustoff >= 320013000000000 UND Baustoff < 320014000000000
Baustoff = Alle übrigen Baustoffe
e) Die „Summe der Bauwerke“ entspricht der Anzahl der Gesamtbauwerke, die in der teilbauwerksbezogenen Auswertung berücksichtigt wurden. Diese Angabe dient dem Vergleich mit alten Statistiken.
f) Ausdruck
Zustandsstatistik - Brücke
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesautobahn zugeordnet sind, werden in der Zustandsstatistik alle Verkehrszeichenbrücken in ihrer Anzahl in den Gruppen Bauwerksart, Baustoff und Zustandsnote aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesstraße zugeordnet sind, werden in der Zustandsstatistik alle Verkehrszeichenbrückenin ihrer Anzahl in den Gruppen Bauwerksart, Baustoff und Zustandsnote aufsummiert.
Für Bauwerke, die nicht in der Baulast des Bundes sind, werden in der Zustandsstatistik alle Verkehrszeichenbrücken in ihrer Anzahl in den Gruppen Bauwerksart, Baustoff und Zustandsnote aufsummiert.
a) ARS 30/99, Anlage 1, Erläuterung Punkt 3
Zu erfassen sind sämtliche dem Verkehr übergebene Bauwerke entsprechend Tabelle 5.2 dem ASB-Teilsystem Bauwerke getrennt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes.
Abweichend zum ARS sind hierfür das Stadium „Bauwerk unter Verkehr“, „Bauwerk nicht unter Verkehr“ als auch „Neubau fertiggestellt, nicht unter Verkehr“ zu berücksichtigen.
Stadium >= 020081300000000 und Stadium < 020084000000000
„Andere Bauwerke“ nach DIN 1076 sind explizit auszuschließen
Anders Bauwerk nach DIN 1076 ungleich 020201000000000
b) Die Statistik der Zustandsnoten von Teilbauwerken wird für alle Teilbauwerke durchgeführt, für die eine „Zuordnung“ des Teilbauwerkes zu einem Sachverhalt einschließlich Angabe der „Lage“ erfolgt ist und die zu der ausgewählten Verwaltung gehören.
c) Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Verkehrszeichenbrücken berücksichtigt.
Bauwerksart >= 020072000000000 UND Bauwerksart < 020073000000000
d) Die Zustandsnoten werden aus der Tabelle Bauwerkszustand (akt_pruf) ermittelt..
e) Ergänzend zum ARS 30/99 ist zusätzlich die Auswahl der Statistik der Substanzkennzahlen neben der Zustandsnoten möglich.
a) Die Ergebnisse werden unterteilt nach zugeordneter Straße bzw. Unterhaltszuordnung des Teilbauwerks. Es wird unterschieden nach Bundesautobahn, Bundesstraße. Ferner sind andere Baulastträger (Land, Kreis, Gemeinde, WSV) auswählbar.
b) Für jede Gruppe (Art der zugeordneten Straße bzw. Baulast) wird die Anzahl der Verkehrszeichenbrückenin ihrer Summe ausgewiesen.
Weiterhin werden die VKZ-Brücken in folgende Zustandsklassen unterteilt:
· Sehr gut (>= 1.0 - <= 1.4);
· Gut (>= 1.5 - <= 1.9);
· Befriedigend (>= 2.0 - <= 2.4);
· Ausreichend (>= 2.5 - <= 2.9);
· Nicht ausreichend (>= 3.0 - <= 3.4);
· Ungenügend (>= 3.5 - <= 4.0)
c) Die Verkehrszeichenbrücken werden anhand ihrer Bauwerksart unterschieden in:
Stiel/Pfosten,
Bauwerksart = 020072100000000
Kragträger,
Bauwerksart >= 020072200000000 UND Bauwerksart < 020072300000000
Einfacher Rahmen
(Bauwerksart >= 020072300000000 UND Bauwerksart < 020072400000000) ODER
(Bauwerksart >= 020072600000000 UND Bauwerksart < 020072700000000)
Doppelrahmen.
(Bauwerksart >= 020072400000000 UND Bauwerksart < 020072500000000) ODER
(Bauwerksart >= 020072700000000 UND Bauwerksart < 020072800000000)
d) Es werden folgende Hauptbaustoffe der Verkehrszeichenbrücke unterschieden:
Stahl/Leichtmetall,
Baustoff = 320012210000000 ODER
(Baustoff >= 320012100000000 UND Baustoff < 320012200000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012300000000 UND Baustoff < 320012400000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012400000000 UND Baustoff < 320012500000000 )
Beton/Stahlbeton,
Baustoff = 320011000000000 ODER
( Baustoff >= 320011100000000 UND Baustoff < 320011200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011200000000 UND Baustoff < 320011300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011400000000 UND Baustoff < 320011500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011600000000 UND Baustoff < 320012000000000 )
Spannbeton,
( Baustoff >= 320011300000000 UND Baustoff < 320011400000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011500000000 UND Baustoff < 320011600000000 )
Sonstiger Baustoff,
Baustoff = Alle übrigen Baustoffe
e) Die „Summe der Bauwerke“ entspricht der Anzahl der Gesamtbauwerke, die in der teilbauwerksbezogenen Auswertung berücksichtigt wurden. Diese Angabe dient dem Vergleich mit alten Statistiken.
f) Ausdruck
Zustandsstatistik Verkehrszeichenbrücken
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesautobahn zugeordnet sind, werden in der Zustandsstatistik alle Tunnel / Trogbauwerke in ihrer Anzahl und Länge in den Gruppen Bauwerksart und Zustandsnote aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesstraße zugeordnet sind, werden in der Zustandsstatistik alle Tunnel / Trogbauwerke in ihrer Anzahl und Länge in den Gruppen Bauwerksart und Zustandsnote aufsummiert.
Für Bauwerke, die nicht in der Baulast des Bundes sind, werden in der Zustandsstatistik alle Brücken in ihrer Anzahl und Länge in den Gruppen Bauwerksart und Zustandsnote aufsummiert.
a) ARS 30/99, Anlage 1, Erläuterung Punkt 3
Zu erfassen sind sämtliche dem Verkehr übergebene Bauwerke entsprechend Tabelle 5.2 dem ASB-Teilsystem Bauwerke getrennt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes.
Abweichend zum ARS sind hierfür das Stadium „Bauwerk unter Verkehr“, „Bauwerk nicht unter Verkehr“ als auch „Neubau fertiggestellt, nicht unter Verkehr“ zu berücksichtigen.
Stadium >= 020081300000000 und Stadium < 020084000000000
„Andere Bauwerke“ nach DIN 1076 sind explizit auszuschließen
Anders Bauwerk nach DIN 1076 ungleich 020201000000000
b) Die Statistik der Zustandsnoten von Teilbauwerken wird für alle Teilbauwerke durchgeführt, für die eine „Zuordnung“ des Teilbauwerkes zu einem Sachverhalt einschließlich Angabe der „Lage“ erfolgt ist und die zu der ausgewählten Verwaltung gehören.
Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Tunnel berücksichtigt, wenn Sie einer unten liegenden, klassifizierten Straße zugeordnet sind.
Teilbauwerke der Bauwerksart Trog sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
c) Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Tunnel/Trogbauwerke berücksichtigt.
Bauwerksart >= 020073000000000 UND Bauwerksart < 020074000000000
d) Die Zustandsnoten werden aus der Tabelle Bauwerkszustand (akt_pruf) ermittelt.
e) Ergänzend zum ARS 30/99 ist zusätzlich die Auswahl der Statistik der Substanzkennzahlen neben der Zustandsnoten möglich.
a) Die Ergebnisse werden unterteilt nach zugeordneter Straße bzw. Unterhaltszuordnung des Teilbauwerks. Es wird unterschieden nach Bundesautobahn, Bundesstraße. Ferner sind andere Baulastträger (Land, Kreis, Gemeinde, WSV) auswählbar.
b) Für jede Gruppe (Art der zugeordneten Straße bzw. Baulast) wird die Anzahl und Länge der Tunnel / Trogbauwerke in ihrer Summe ausgewiesen.
Weiterhin werden die Tunnel / Trogbauwerke in folgende Zustandsklassen unterteilt:
· Sehr gut (>= 1.0 - <= 1.4);
· Gut (>= 1.5 - <= 1.9);
· Befriedigend (>= 2.0 - <= 2.4);
· Ausreichend (>= 2.5 - <= 2.9);
· Nicht ausreichend (>= 3.0 - <= 3.4);
· Ungenügend (>= 3.5 - <= 4.0)
c) Die Tunnel werden anhand ihrer Bauwerksart unterschieden in:
Tunnel in geschlossener Bauweise
Bauwerksart = 020073110000000
Tunnel in offener Bauweise >= 80m
Bauwerksart >= 020073120000000 UND Bauwerksart < 020073130000000
Teilabgedecktes Verkehrsbauwerk >= 80m
Bauwerksart >= 020073130000000 UND Bauwerksart < 020073140000000
Oberirdische Einhausung von Straßen >= 80m
Bauwerksart >= 020073140000000 UND Bauwerksart < 020073150000000
Kreuzungsbauwerk >= 80m
Bauwerksart >= 020073150000000 UND Bauwerksart < 020073160000000
Galeriebauwerk >= 80m
Bauwerksart >= 020073160000000 UND Bauwerksart < 020073170000000
Trog
Bauwerksart >= 020073200000000 UND Bauwerksart < 020073300000000
d) Die „Summe der Bauwerke“ entspricht der Anzahl der Gesamtbauwerke, die in der teilbauwerksbezogenen Auswertung berücksichtigt wurden. Diese Angabe dient dem Vergleich mit alten Statistiken.
f) Ausdruck
Zustandsstatistik - Tunnel/Trogbauwerke
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesautobahn zugeordnet sind, werden in der Zustandsstatistik alle Lärmschutz- / Schutzbauwerkein ihrer Anzahl in den Gruppen Bauwerksart, und Zustandsnote aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesstraße zugeordnet sind, werden in der Zustandsstatistik alle Lärmschutz- / Schutzbauwerkein ihrer Anzahl in den Gruppen Bauwerksart, und Zustandsnote aufsummiert.
Für Bauwerke, die nicht in der Baulast des Bundes sind, werden in der Zustandsstatistik alle Brücken in ihrer Anzahl in den Gruppen Bauwerksart und Zustandsnote aufsummiert.
a) ARS 30/99, Anlage 1, Erläuterung Punkt 3
Zu erfassen sind sämtliche dem Verkehr übergebene Bauwerke entsprechend Tabelle 5.2 dem ASB-Teilsystem Bauwerke getrennt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes.
Abweichend zum ARS sind hierfür das Stadium „Bauwerk unter Verkehr“, „Bauwerk nicht unter Verkehr“ als auch „Neubau fertiggestellt, nicht unter Verkehr“ zu berücksichtigen.
Stadium >= 020081300000000 und Stadium < 020084000000000
„Andere Bauwerke“ nach DIN 1076 sind explizit auszuschließen
Anders Bauwerk nach DIN 1076 ungleich 020201000000000
b) Die Statistik der Zustandsnoten von Teilbauwerken wird für alle Teilbauwerke durchgeführt, für die eine „Zuordnung“ des Teilbauwerkes zu einem Sachverhalt einschließlich Angabe der „Lage“ erfolgt ist und die zu der ausgewählten Verwaltung gehören.
c) Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Lärmschutz- / Schutzbauwerk berücksichtigt.
Bauwerksart >= 020074000000000 UND Bauwerksart < 020075000000000
d) Die Zustandsnoten werden aus der Tabelle Bauwerkszustand (akt_pruf) ermittelt.
e) Ergänzend zum ARS 30/99 ist zusätzlich die Auswahl der Statistik der Substanzkennzahlen neben der Zustandsnoten möglich.
a) Die Ergebnisse werden unterteilt nach zugeordneter Straße bzw. Unterhaltszuordnung des Teilbauwerks. Es wird unterschieden nach Bundesautobahn, Bundesstraße. Ferner sind andere Baulastträger (Land, Kreis, Gemeinde, WSV) auswählbar.
b) Für jede Gruppe (Art der zugeordneten Straße bzw. Baulast) wird die Anzahl der Lärmschutz- / Schutzbauwerkein ihrer Summe ausgewiesen.
Weiterhin werden die Lärmschutz- / Schutzbauwerke in folgende Zustandsklassen unterteilt:
· Sehr gut (>= 1.0 - <= 1.4);
· Gut (>= 1.5 - <= 1.9);
· Befriedigend (>= 2.0 - <= 2.4);
· Ausreichend (>= 2.5 - <= 2.9);
· Nicht ausreichend (>= 3.0 - <= 3.4);
· Ungenügend (>= 3.5 - <= 4.0)
c) Die Lärmschutz- / Schutzbauwerke werden anhand ihrer Bauwerksart unterschieden in:
Lärmschutzwand
Bauwerksart = 020074100000000
Lärmschutzsteilwall
Bauwerksart = 020074200000000
Schallabsorbierende Bekleidung
Bauwerksart = 020074300000000
Rückhaltesysteme
Bauwerksart = 020074400000000
Windschutz
Bauwerksart = 020074500000000
Blendschutz
Bauwerksart = 020074600000000
Sonstige Schutzbauwerke
Bauwerksart = 020074700000000 ODER
Bauwerksart = 020074800000000 ODER
Bauwerksart = 020074900000000
d) Die „Summe der Bauwerke“ entspricht der Anzahl der Gesamtbauwerke, die in der teilbauwerksbezogenen Auswertung berücksichtigt wurden. Diese Angabe dient dem Vergleich mit alten Statistiken.
f) Ausdruck
Zustandsstatistik - Lärmschutz-/Schutzbauwerke
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesautobahn zugeordnet sind, werden in der Zustandsstatistik alle Stützbauwerke in ihrer Anzahl in den Gruppen Bauwerksart, Zustandsnote und Lage des Sachverhalts aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesstraße zugeordnet sind, werden in der Zustandsstatistik alle Stützbauwerke in ihrer Anzahl in den Gruppen Bauwerksart, Zustandsnote und Lage des Sachverhalts aufsummiert.
Für Bauwerke, die nicht in der Baulast des Bundes sind, werden in der Zustandsstatistik alle Brücken in ihrer Anzahl in den Gruppen Bauwerksart, Zustandsnote und Lage des Sachverhalts aufsummiert.
a) ARS 30/99, Anlage 1, Erläuterung Punkt 3
Zu erfassen sind sämtliche dem Verkehr übergebene Bauwerke entsprechend Tabelle 5.2 dem ASB-Teilsystem Bauwerke getrennt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes.
Abweichend zum ARS sind hierfür das Stadium „Bauwerk unter Verkehr“, „Bauwerk nicht unter Verkehr“ als auch „Neubau fertiggestellt, nicht unter Verkehr“ zu berücksichtigen.
Stadium >= 020081300000000 und Stadium < 020084000000000
„Andere Bauwerke“ nach DIN 1076 sind explizit auszuschließen
Anders Bauwerk nach DIN 1076 ungleich 020201000000000
b) Die Statistik der Zustandsnoten von Teilbauwerken wird für alle Teilbauwerke durchgeführt, für die eine „Zuordnung“ des Teilbauwerkes zu einem Sachverhalt einschließlich Angabe der „Lage“ erfolgt ist und die zu der ausgewählten Verwaltung gehören.
c) Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Stützbauwerke berücksichtigt.
Bauwerksart >= 020075000000000 UND Bauwerksart < 020076000000000
d) Die Zustandsnoten werden aus der Tabelle Bauwerkszustand (akt_pruf) ermittelt.
e) Ergänzend zum ARS 30/99 ist zusätzlich die Auswahl der Statistik der Substanzkennzahlen neben der Zustandsnoten möglich.
a) Die Ergebnisse werden unterteilt nach zugeordneter Straße bzw. Unterhaltszuordnung des Teilbauwerks. Es wird unterschieden nach Bundesautobahn, Bundesstraße. Ferner sind andere Baulastträger (Land, Kreis, Gemeinde, WSV) auswählbar.
b) Es erfolgt eine Unterteilung der Ergebnisse nach Lage der zugeordneten Straße/des zugeordneten Sachverhalt. Es wird unterteilt in Bauwerke entlang oben liegend und entlang unten liegend der Unterhaltsstrasse bzw. des zugeordneten Sachverhaltes.
c) Für jede Gruppe (Lage und Art der zugeordneten Straße bzw. Lage und Baulast) wird die Anzahl der Stützbauwerke in ihrer Summe ausgewiesen.
Weiterhin werden die Stützbauwerke in folgende Zustandsklassen unterteilt:
· Sehr gut (>= 1.0 - <= 1.4);
· Gut (>= 1.5 - <= 1.9);
· Befriedigend (>= 2.0 - <= 2.4);
· Ausreichend (>= 2.5 - <= 2.9);
· Nicht ausreichend (>= 3.0 - <= 3.4);
· Ungenügend (>= 3.5 - <= 4.0)
d) Die Stützbauwerke werden anhand ihrer Bauwerksart unterschieden in:
Massivwand
Bauwerksart >= 020075000000000 AND Bauwerksart < 020075112000000 ODER
Bauwerksart >= 020075116000000 AND Bauwerksart < 020075120000000
Spundwand
Bauwerksart = 020075112000000
Bohrpfahlwand
Bauwerksart = 020075113000000
Trägerbohlwand
Bauwerksart = 020075114000000
Schlitzwand
Bauwerksart = 020075115000000
Mit Erdreich gefüllte Formsteine
Bauwerksart >= 020075121000000 UND Bauwerksart < 020075122000000
Vernetztes Erdmaterial
Bauwerksart >= 020075122000000 UND Bauwerksart < 020075123000000 ODER
Bauwerksart = 020075125000000
Drahtgitterkörbe
Bauwerksart = 020075123000000
Zellenbauwerke
Bauwerksart = 020075124000000
Hang- und Felssicherung
Bauwerksart >= 020075200000000 AND Bauwerksart < 020075300000000
e) Die „Summel der Bauwerke“ entspricht der Anzahl der Gesamtbauwerke, die in der teilbauwerksbezogenen Auswertung berücksichtigt wurden. Diese Angabe dient dem Vergleich mit alten Statistiken.
f) Ausdruck
Zustandsstatistik - Stützbauwerke
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesautobahn zugeordnet sind, werden in der Tragfähigkeitsstatistik alle Brücken in ihrer Fläche und Anzahl in den Gruppen Baustoff, Tragfähigkeit und Lage der Bundesautobahn aufsummiert.
Für Bauwerke in der Baulast des Bundes, die einer Bundesstraße zugeordnet sind, werden in der Tragfähigkeitsstatistik alle Brücken in ihrer Fläche und Anzahl in den Gruppen Baustoff, Tragfähigkeit und Lage der Bundesstraße aufsummiert.
Für Bauwerke, die nicht in der Baulast des Bundes sind, werden in der Tragfähigkeitsstatistik alle Brücken in ihrer Fläche und Anzahl in den Gruppen Baustoff, Tragfähigkeit und Lage der Straße aufsummiert.
a) ARS 30/99, Anlage 1, Erläuterung Punkt 3
Zu erfassen sind sämtliche dem Verkehr übergebene Bauwerke entsprechend Tabelle 5.2 dem ASB-Teilsystem Bauwerke getrennt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes.
Abweichend zum ARS sind hierfür das Stadium „Bauwerk unter Verkehr“, „Bauwerk nicht unter Verkehr“ als auch „Neubau fertiggestellt, nicht unter Verkehr“ zu berücksichtigen.
Stadium >= 020081300000000 und Stadium < 020084000000000
„Andere Bauwerke“ nach DIN 1076 sind explizit auszuschließen
Anders Bauwerk nach DIN 1076 ungleich 020201000000000
b) Die Tragfähigkeitsstatistik von Teilbauwerkenwird für alle Teilbauwerke durchgeführt, für die eine „Zuordnung“ des Teilbauwerkes zu einem Sachverhalt einschließlich Angabe der „Lage“ erfolgt ist und die zu der ausgewählten Verwaltung gehören.
c) Es werden nur Teilbauwerke der Bauwerksart Brücke berücksichtigt.
Bauwerksart >= 020071000000000 UND Bauwerksart < 020072000000000
d) Es werden nur Brücken mit einer Länge >= 2,0m gewertet.
a) Die Ergebnisse werden unterteilt nach zugeordneter Straße bzw. Unterhaltszuordnung des Teilbauwerks. Es wird unterschieden nach Bundesautobahn, Bundesstraße. Ferner sind andere Baulastträger (Land, Kreis, Gemeinde, WSV) auswählbar.
b) Es erfolgt eine Unterteilung der Ergebnisse nach Lage der zugeordneten Straße/des zugeordneten Sachverhalt. Es wird unterteilt in Bauwerke in, über und zugeordnet der Unterhaltsstrasse bzw. des zugeordneten Sachverhaltes.
c) Für jede Gruppe (Lage und Art der zugeordneten Straße) werden Fläche und Anzahl der Brücken in ihrer Summe ausgewiesen.
Weiterhin werden die Brücken folgenden Tragfähigkeitsgruppen zugeordnet:
[EUROCODE: DIN EN 1991-2 (LMM)],
Tragfähigkeit = 140051110000000
[EUROCODE: FB 101 (LM1)],
Tragfähigkeit = 140051210000000
[EUROCODE: objektbezogenes Lastmodell (LMOB)],
Tragfähigkeit = 140051120000000 ODER Tragfähigkeit = 140051220000000
[60/30 (DIN: 60/30)],
Tragfähigkeit = 140052111000000
[30/30 (DIN: 30/30)],
Tragfähigkeit = 140052112000000
[Geh/Radweg-DIN/EUROCODE (EURO G+R) bzw. (DIN G+R)],
Tragfähigkeit = 140051130000000 ODER Tragfähigkeit = 140051230000000 ODER
Tragfähigkeit = 140052113000000 ODER Tragfähigkeit = 140052214000000
[16/16 (DIN: 16/16)],
Tragfähigkeit = 140052121000000
[12/12 (DIN: 12/12)],
Tragfähigkeit = 140052122000000
[9/9 (DIN: 9/9)],
Tragfähigkeit = 140052123000000
[6/6 (DIN: 6/6)],
Tragfähigkeit = 140052124000000
[3/3 (DIN: 3/3)],
Tragfähigkeit = 140052125000000
[60 DIN/TGL (DIN: 60) bzw. (TGL: 60)],
Tragfähigkeit = 140052211000000 ODER Tragfähigkeit = 140053110000000
[30 DIN/TGL (DIN: 30) bzw. (TGL: 30)],
Tragfähigkeit = 140052212000000 ODER Tragfähigkeit = 140053130000000
[12 DIN/TGL (DIN: 12) bzw. (TGL: 12)],
Tragfähigkeit = 140052213000000 ODER Tragfähigkeit = 140053230000000
[45 DIN/TGL (DIN: 45) bzw. (TGL: 45)],
Tragfähigkeit = 140052221000000 ODER Tragfähigkeit = 140053120000000
[24 DIN/TGL (DIN: 24) bzw. (TGL: 24)],
Tragfähigkeit = 140052222000000 ODER Tragfähigkeit = 140053210000000
[DIN16/TGL18 (DIN: 16) bzw. (TGL: 18) bzw. (TGL: 15)],
Tragfähigkeit = 140052223000000 ODER
Tragfähigkeit = 140053220000000 ODER
Tragfähigkeit = 140053140000000
[9 DIN/TGL (DIN: 9) bzw. (TGL: 9)],
Tragfähigkeit = 140052224000000 ODER Tragfähigkeit = 140053240000000
[6 DIN/TGL (DIN: 6) bzw. (TGL: 6)],
Tragfähigkeit = 140052225000000 ODER Tragfähigkeit = 140053250000000
[3 DIN/TGL (DIN: 3) bzw. (TGL: 3)]
Tragfähigkeit = 140052226000000 ODER Tragfähigkeit = 140053260000000
[ANDERE (ANDERE)]
Tragfähigkeit = 140052310000000 ODER
Tragfähigkeit = 140052320000000 ODER
(Tragfähigkeit >= 140059000000000 AND Tragfähigkeit < 140059600000000)
d) Es werden für die Hauptbaustoffe des Überbaus folgende Baustoffgruppen unterschieden:
Stahl/Leichtmetall,
Baustoff = 320012210000000 ODER
(Baustoff >= 320012100000000 UND Baustoff < 320012200000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012300000000 UND Baustoff < 320012400000000 ) ODER
(Baustoff >= 320012400000000 UND Baustoff < 320012500000000
Stahlverbund,
( Baustoff >= 320016100000000 UND Baustoff < 320016200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016200000000 UND Baustoff < 320016300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016400000000 UND Baustoff < 320016500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320016500000000 UND Baustoff < 320016600000000 )
Stein,
Baustoff >= 320014000000000 UND Baustoff < 320015000000000
Beton/Stahlbeton,
Baustoff = 320011000000000 ODER
( Baustoff >= 320011100000000 UND Baustoff < 320011200000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011200000000 UND Baustoff < 320011300000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011400000000 UND Baustoff < 320011500000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011600000000 UND Baustoff < 320012000000000 )
Spannbeton,
( Baustoff >= 320011300000000 UND Baustoff < 320011400000000 ) ODER
( Baustoff >= 320011500000000 UND Baustoff < 320011600000000 )
Holz und Sonstige
Baustoff >= 320013000000000 UND Baustoff < 320014000000000
Sonstige => Alle übrigen
e) Die „Summe der Bauwerke“ entspricht der Anzahl der Gesamtbauwerke, die in der teilbauwerksbezogenen Auswertung berücksichtigt wurden. Diese Angabe dient dem Vergleich mit alten Statistiken.
f) Ausdruck
Tragfähigkeitsstatistik - Anzahl
Tragfähigkeitsstatistik - Fläche
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